Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aktueller Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Zusammenarbeit zwischen dem Architekturbüro Eigenwissen (nachfolgend „Eigenwissen“ genannt) und unseren privaten sowie gewerblichen Bauherren. Der Aufgabenbereich umfasst Dienstleistungen in den Bereichen der architektonischen Planung (Leistungsphasen 1–5 nach HOAI), der Innenarchitektur (Raumkonzepte und Materialbemusterung) sowie der schlüsselfertigen Bauausführung und Objektüberwachung (Bauleitung). Mit der Unterzeichnung eines Projektvertrages oder der Nutzung von eigenwissen.ink erkennt der Bauherr diese Bedingungen an.
2. Vertragspartner & Studioangaben
Vertragspartner für alle Planungs-, Design- und Werkverträge ist:
Eigenwissen Architekten GbR Königsallee 14, 40212 DüsseldorfBundesrepublik Deutschland
Telefon: +49 211 4962 1080
E-Mail: [email protected]
3. Leistungsspektrum & HOAI-Grundlagen
Die Honorierung und Erbringung der reinen Planungsleistungen basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, sofern keine pauschalierte Vergütungsvereinbarung im Individualvertrag getroffen wurde. Der genaue Leistungsumfang (insb. Visualisierungen, Genehmigungsplanung und Bemusterungstermine) wird im jeweiligen Projektvertrag detailliert definiert.
4. Vergütung, Kostenschätzung & Zahlungsphasen
Alle genannten Honorare und Projektpreise verstehen sich, sofern gegenüber Verbrauchern nicht anders ausgewiesen, als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt modular nach dem Erreichen definierter Projektphasen (z. B. nach Freigabe des Vorentwurfs, Einreichung des Bauantrags, Fertigstellung des Rohbaus). Abschlagszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
5. Sonderregelungen für Planungsänderungen
Nachträgliche Änderungen der planerischen Gestaltung oder des Raumprogramms, die nach der Freigabe einer Leistungsphase durch den Bauherrn beauftragt werden, stellen eine kostenpflichtige Zusatzleistung dar. Diese werden nach den üblichen Stundensätzen des Ateliers oder per schriftlicher Nachtragsvereinbarung gesondert abgerechnet.
6. Haftung, Bauleitung & Gewährleistung
Eigenwissen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Architekten. Für die handwerkliche Ausführung der Gewerke auf der Baustelle haften die jeweiligen ausführenden Fachunternehmen direkt. Die Haftung von Eigenwissen im Rahmen der Bauleitung beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Überwachung und Koordination. Das Architekturbüro unterhält eine vorschriftsmäßige Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer namhaften deutschen Versicherungsgesellschaft.
7. Urheberrecht & Veröffentlichungsrechte
Sämtliche von Eigenwissen erstellten Entwürfe, Pläne, Skizzen und 3D-Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Dem Bauherrn wird ein exklusives Nutzungsrecht zur Realisierung des spezifischen Bauvorhabens auf dem dafür vorgesehenen Grundstück eingeräumt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung für andere Projekte ist untersagt. Eigenwissen behält das Recht, das realisierte Objekt zu fotografieren und zu Zwecken der Eigenwerbung (Portfolio) zu veröffentlichen, sofern die Anonymität des Bauherrn gewahrt bleibt.
8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und Eigenwissen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so wird als exklusiver Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Architekturbüros in Düsseldorf vereinbart.